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Aus Brosius und Koch`s "Die Schule des Lokomotivführers"
Der Fahrdienst - Wiesbaden 1899
Fahrten auf Bahnhöfen und Stationen: 1)
Ist auf einer Station der Aufenthalt kürzer und die Lokomotive bleibt im Dampfe, so muß sie stets unter Aufsicht stehen, und haben Führer und Heizer sich dieser abwechselnd zu unterziehen. Es ist nicht zu entschuldigen, wenn beide die Lokomotive gleichzeitig verlassen, oder wenn der Führer die Beaufsichtigung dem Heizer während des Aufenthaltes allein überlässt, welcher doch die meiste Arbeit hat, obwohl auch andererseits der Heizer berücksichtigen muß, dass er der jüngere und rüstigere Beamte ist. |
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Freitag
03.09.2010
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